Die Anzahl der mindestens abzuleistenden Sonderfahrten, oder wie der Fahrschüler sagt: "Pflichtstunden" erfährst Du hier!
Die Mindestanzahl ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei den Sonderfahrten handelt es sich um Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten, zu je 45 Minuten.
Die Anzahl der Übungsstunden ist von Fahrschüler zu Fahrschüler unterschiedlich und hängt von Deinem eigenen Können ab.
FS-Klasse
Überlandfahrt
Autobahnfahrt
Nachtfahrt
Gesamt
B
5
4
3
12
BE
3
1
1
5
A1
5
4
3
12
A beschränkt
5*
4*
3*
12
A direkt
5*
4*
3*
12
M
Keine
Keine
Keine
0
L
Keine
Keine
Keine
0
Mofa
Keine
Keine
Keine
0
*Bei einer Erweiterung von Klasse A1 auf eine A Klasse, reduziert sich die Anzahl der Sonderfahrten auf : 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 1 Nachtfahrt.