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Die Anzahl der mindestens abzuleistenden Sonderfahrten, oder wie der Fahrschüler sagt: "Pflichtstunden" erfährst Du hier!

Die Mindestanzahl  ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei den Sonderfahrten handelt es sich um Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten, zu je 45 Minuten.

Die Anzahl der Übungsstunden ist von Fahrschüler zu Fahrschüler unterschiedlich und hängt von Deinem eigenen Können ab.

FS-KlasseÜberlandfahrt AutobahnfahrtNachtfahrtGesamt
B           5            4       3    12
BE           3            1       1      5
A1           5            4       3    12
A beschränkt           5*            4*       3*    12
A direkt           5*            4*       3*    12
M        Keine       Keine   Keine      0
L        Keine         Keine   Keine      0
Mofa        Keine         Keine   Keine      0

*Bei einer Erweiterung von Klasse A1 auf eine A Klasse, reduziert sich die Anzahl der Sonderfahrten auf : 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 1 Nachtfahrt.




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