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Die Jugendlichen können sich in der Fahrschule anmelden. Hierbei muss bei der Führerscheinstelle ein Antrag auf Teilnahme am Modellversuch gestellt werden (Alle erforderlichen Antragsunterlagen bekommt Ihr selbstverständlich bei uns in der Fahrschule). Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen auch bei allen Begleitern. Die Begleiter müssen ebenfalls schriftlich bestätigen, dass sie über ihre Aufgaben und Rolle informiert sind.

 

Ein Begleiter sitzt an der Seite. Er/Sie geben Tipps, worauf zu achten ist. Wir empfehlen der  Begleitperson vorher eine 90-minütige Schulung zu absolvieren, damit klar ist, was sie tun soll und was nicht.

Aufgaben des Beifahrers :

Es liest sich schon seltsam, aber allein die Anwesenheit einer nicht gleichaltrigen Person wirkt automatisch dämpfend auf das Fahrverhalten. Dies haben die Experten bereits auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar festgestellt.

Die Eltern sind keine Fahrlehrer, deshalb: Keine Eingriffe ins Lenkrad.Statt dessen:

  • Hilfe beim vorausschauenden Fahren
  • Erfahrung weitergeben.
  • Kommunikationspartner für den Fahrer während der Fahrt und danach
  • Raum lassen für selbstständige Fahrentscheidungen des Fahrers
  • Beschränkung auf gelegentliche Hinweise
  • kein direktes Eingreifen in die Fahrentscheidungen und Fahrmanöver
  • Antworten auf Fragen des Fahrers
  • Mäßigender Einfluss in Belastungs- und Konfliktsituationen

Außerhalb der Fahrten:

  • Gesprächspartner für einen Austausch über die Fahrerfahrungen
  • Beratung des Fahrers bezüglich sinnvoller Strecken

Heut fahr ich mal !


Die Bedingungen sehen so aus:


Keine Ausnahme vom Mindestalter erforderlich.
Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B sowie BE möglich.
Die Erziehungsberechtigten müssen der Teilnahme am Modellversuch zustimmen.

Voraussetzung zur Begleitperson: Begleitperson muss das 30. Lebensjahr vollendet haben muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnisklasse B (oder auch 3) sein; Begleitperson hat ihren Führerschein mitzuführen darf nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) haben (zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung).

Die begleitende Person darf den Inhaber einer Prüfungsbescheinigung nicht begleiten, wenn die Grenzwerte (0,25 mg/l bzw. 0,5 Promille) im Hinblick auf Alkoholgenuss überschritten, bzw. wenn die begleitende Person unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln steht.

Die Erziehungsberechtigten müssen sowohl der Teilnahme am Modellversuch als auch der Benennung der Begleitpersonen zustimmen.
Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht limitiert.
Die Teilnahme der Fahranfänger und Begleiter an einer Vorbereitungsveranstaltung ist freiwillig, sie wird allerdings ausdrücklich empfohlen.
Die Auflage der Begleitung entfällt mit Vollendung des 18. Lebensjahres automatisch.
Bei Verstoß gegen Auflagen erfolgt der Widerruf der Fahrerlaubnis.

Für eine Neuerteilung ist der Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar gemäß § 2a Abs. 2 StVG erforderlich



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